Mitgliedschaft
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Wer kann Mitglied werden?
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- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, in Streitfällen die
Generalversammlung. Im folgenden ein Auszug des entsprechenden
Kapitels aus den Statuten:
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Auszug aus den Statuten über die Mitgliedschaft
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Art. 4 Mitglieder: Als Mitglieder werden aufgenommen:
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- a) als Aktivmitglied:
Natürliche Personen, die aktiv zur Erreichung der Ziele des
Rollstuhl-Tennis-Clubs Aargau und der Schweizer
Paraplegiker-Vereinigung (SPV) beitragen wollen, was für
Querschnittgelähmte vorausgesetzt wird. Mit der Aufnahme im
Rollstuhl-Tennis-Club Aargau wird das Aktivmitglied zugleich Mitglied
der Schweizer
Paraplegiker-Vereinigung (SPV). Aktivmitglieder sind im Rollstuhl-Tennis-Club Aargau stimm-
und wahlberechtigt und kommen in den Genuss der Dienstleistungen des
Rollstuhlclubs und der Schweizer
Paraplegiker-Vereinigung (SPV).
- b) als Passivmitglied:
Natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen und
Körperschaften des öffentlichen Rechts können Passivmitglieder des
Rollstuhl-Tennis-Clubs Aargau werden. Sie können an der
Generalversammlung und an Clubveranstaltungen teilnehmen, besitzen
aber keine Mitgliedschaftsrechte.
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* Ende *
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